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Spende-Piraten-Arthur-KaiserGute Argumente für das Land Hamburg wollen ausgearbeitet und verbreitet werden.

Meine laufende politische Arbeit im Landesverband Hamburg der Piratenpartei kannst Du mit dem Verwendungszweck “Spende, politische Arbeit Arthur Kaiser” unterstützen. Mit diesem Geld wird z.B. der Druck von Flyern für den Wahlkampf, Infostandmaterial und ähnliches bezahlt. Dabei kann ich direkt mit entscheiden was genau gemacht wird und sicherstellen, dass jeder Cent sinnvoll verwendet wird.

Kontoverbindung

Kontoinhaber Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg
Konto-Nr. 200 901 4600
Bankleitzahl 430 609 67
Bank GLS Bank

IBAN DE20430609672009014600
BIC GENODEM1GLS

Verwendungszweck Spende, politische Arbeit Arthur Kaiser


Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an die PIRATEN

Spenden an die PIRATEN sind grundsätzlich steuerlich gefördert, wenn diese von natürlichen, unbeschränkt steuerpflichtigen Personen geleistet werden. Für die steuerliche Behandlung sind folgende Vorschriften maßgeblich:

Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650 € bei Ledigen und 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650 € (zusammen veranlagte Ehegatten 3.300 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300 € zugewendet (zusammen veranlagte Ehegatten 6.600 €), dankt dies die Piratenpartei aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:

Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).

Bei Spenden bis 200 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.

Dementsprechend stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200 € förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200 € können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.

Bei Fragen wende dich bitte vertrauensvoll an unseren Landesschatzmeister.

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