Lieber spät als nie. Nachdem die Mietpreisbremse in Berlin bereits jetzt flächendeckend gilt, wird sie nun auch in Hamburg eingeführt. Der Senat einigte sich mit der Immobilienwirtschaft auf die flächendeckende Einführung ab dem 1. Juli dieses Jahres. Zunächst wird angenommen, dass im gesamtem Stadtgebiet ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Diese Annahme soll durch Gutachten nun bestätigt oder widerlegt werden. Der Senat hat sich verpflichtet die Mietpreisbremse entsprechend dem Ergebnis wieder einzuschränken.
Mieten bleiben hoch
Die Mieten werden nicht sinken. Die Mietpreisbremse begrenzt den Mietanstieg bei Neuvermietungen von nicht umfassend sanierten Bestandswohnungen. Der Rest bleibt wie gehabt. So verschwinden immer noch mehr mietpreisgebundene Wohnungen, als neue entstehen. Modernisierungskosten können immer noch mit 11 % pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden und die Vermieter durch Luxussanierungen oder Abriss und Neubau für Gentrifizierung in beliebten Lagen sogen.
Keine Regel ohne Ausnahmen
Der Mieterbund kritisiert zurecht die Ausnahmen. Für Vermieter lohnt es sich den Wohnungsbestand verfallen zu lassen um anschließend „umfassend“ zu sanieren. Damit fallen diese Wohnungen aus der Mietpreisbremse und das Miet-Monopoly kann weiter gehen. Durchsetzbar ist diese Strategie besonders in den beliebten Stadtteilen, dort wo die Mieten bereits jetzt über dem Mietpreisspiegel liegen. Langjährige Mieter haben weiterhin das Nachsehen. Ob und wie wirksam das „Mietpreisbremschen“ tatsächlich ist, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.
[…] die Mietpreisbremse und die Bindung an den Mietpreisspiegel auch bei Neuvermietung werden die Mieten im Durschnitt in […]