Die Grundsteuer wird von jedem bezahlt. Eigentümer reichen die Steuer per Betriebskostenumlage an die Mieter weiter. Doch warum dürfen alle zahlen, sofern sie noch irgendwo wohnen? Bei der aktuell hitzigen Debatte um die Grundsteuerreform kommt immer wieder das irreführende Argument, dass eine wertabhängige Berechnung die bereits jetzt hohen Mietenkosten in den Großstädten steigen lassen würde. Dabei könnte man die Mieter schlicht und einfach von der Grundsteuer befreien.
Große Städte, teure Grundstücke
Bekanntermaßen wird es eng in den Großstädten. Viele Menschen leben auf wenig Raum und weil immer mehr kommen, wird der Raum immer teurer. Die Nachfrage danach wird größer, der Raum nicht. Bestands-Eigentümer freuen sich über diesen leistungslosen Einkommenszuwachs, Neu-Eigentümer ätzen über, bezogen auf die hohen Kaufpreise, viel zu geringe Bestands-Mieten und gesetzliche Eingriffe in den Mietmarkt. Zwar gibt es eine Mietpreisbremse, aber keine Kaufpreisbremse und damit auch schon lange kein „bezahlbares“ Wohneigentum. Dann gibt es noch die Spekulanten, die Grundstücke immer wieder überplanen lassen und jedes Mal eine höhere Bebauungsdichte zu bekommen. Ohne auch nur einen Spatenstich vermehrt sich der Gewinn mit sagenhafter Geschwindigkeit und lässt sich nach 10 Jahren steuerfrei realisieren.
Warum zahlen auch Mieter?
Es ist offensichtlich, dass ein Grundstückseigentümer für den Besitz seines Grundstückes Steuern bezahlt. Er profitiert durch die Nutzung, welcher Art auch immer, von diesem Grundstück. Die Kommune um das Grundstück herum sorgt mit sauberen Parks, Bürgersteigen und diversen anderen kommunalen Aufwendungen dafür, dass diese Nutzung angenehm, manchmal auch erst möglich ist. Vermietet er das Grundstück, bekommt er dafür Miete, die mit anfallenden Kosten verrechnet wird. Bleibt was übrig, wird es als Einnahme versteuert. Einen großen Teil der Kosten zahlen aber die Mieter. Neben Müll-, Schornsteinfeger-, Hausmeister-, Straßenreinigungs- und diversen anderen Gebühren eben auch die Grundsteuer. Doch warum zahlt ein Mieter eine Steuer auf etwas, für dessen Nutzung er bereits Miete bezahlt und was ihm sonst ja auch gar nicht gehört? Kosten für Verwaltung und Instandhaltung können Vermieter schließlich auch nicht umlegen und müssen das aus den Mieteinnahmen begleichen.
SPD ist sich nicht grün
Während der Bundesfinanzminister und ehemaliger Hamburger Bürgermeister (SPD) durchaus dafür plädiert, die Grundsteuer von der Betriebskostenumlage auszuschließen, sieht es der aktuelle Hamburger Bürgermeister (SPD) anders:
„Das ist eine Milchmädchenrechnung. Der Eigentümer wird seine Kosten immer umlegen.“ (Peter Tschentscher, erster Hamburger Bürgermeister beim wohnungspolitischen Frühstück des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen)
Natürlich kalkulieren Vermieter die Ausgaben bei der Miethöhe mit ein. Sie mindern allerdings nur den Gewinn. Mieten können eben gerade nicht einfach beliebig erhöht werden, auch bei Neuvermietung nicht. Der Herr Tschentscher denkt umgekehrt ja auch keinesfalls darüber nach, Vermieter von sämtlichen Kosten zu befreien um die Mieten zu senken. Es scheint ihm bewusst zu sein, dass sich Vermieter schlicht über mehr Gewinn freuen, wenn sie bspw. die Verwaltungskosten vom Mieter bezahlen lassen könnten. Korrekterweise müsste der Spruch also lauten: Der Eigentümer wird immer seinen Gewinn maximieren.
Wer also die Mieterinnen und Mieter in den teueren Großstädten entlasten möchte, müsste fordern: Grundsteuerbefreiung für Mieter jetzt!