Rathausmarkt Hamburg Foto: Heidas GFDL, CC BY 2.5

Die Grundsteuerlüge

Schon vor Jahren haben Scholz und Tschentscher die Grundsteuerlüge in die Welt gesetzt und einen Reformvorschlag von 14 Bundesländern zur Neuregelung der Grundsteuer blockiert. Die Grundsteuer hat auch jetzt schon einen Bezug zum Wert des Grundstücks. Sie soll das Vermögen des Eigentümers in Form des Grundstücks besteuern.

Grundsteuer darf nicht von Preisen abhängen Peter Tschentscher

Warum eigentlich nicht? Genau das soll sie, so ist sie gedacht und eigenführt worden. Denn die Grundsteuer setzt sich aus dem Wert der Einheit x Haustyp x Hebesatz zusammen. Der Staat hätte den Wert regelmäßig erheben und die Grundsteuer entsprechend anpassen müssen. So war das mal gedacht, als 1964 zuletzt die Werte ermittelt wurden. Dummerweise ist das mit einem enormen Aufwand verbunden, weshalb es unterblieb. Eigentümer haben in besseren Gegenden von der Aufwertung profitiert ohne sich angemessen am Gemeinwohl zu beteiligen, während in den Ghettos der Städte die Steuer genauso stieg. Nur der Hebesatz wurde erhöht, der ja in der gesamten Kommune gleich ist.

Klientelpolitik für Vermögende

Für die Mehrheit der Einwohner würde es also billiger werden, weshalb Scholz hier Klientelpolitik für Vermögende betreibt. Ausgehend davon, dass die Grundsteuer nach der Neuberechnung in der Summe gleichbleiben soll, bedeutet das sie anders verteilt wird. In den besseren Gegenden muss mehr Grundsteuer bezahlt werden. Besonders dort, wo das Wohnen für Normalverdiener schon seit Jahren nicht mehr bezahlbar ist, sind die Preise am stärksten gestiegen. Folglich hätte dort die Grundsteuer auch steigen müssen. In den weniger guten Gegenden müsste die Grundsteuer im gleichen Maße sinken. Die Mehrheit der Einwohner ist weniger betucht und wohnt in weniger begehrten Lagen. Für sie wird das Wohnen in einer Stadt wie Hamburg bezahlbarer.

Vermögenssteuern sind keine Betriebskosten

Es stellt sich die Frage, warum die Grundsteuer überhaupt in §2 BetrKV mit einbezogen und von Mietern bezahlt wird. Die öffentlichen Kosten des Grundstücks sollten den nichtöffentlichen Kosten (Instandhaltung, Verwaltung, etc.) gleichgestellt und vom Eigentümer getragen werden.  Die Mieter profitieren in keiner Wese von Wertsteigerungen und dem steuerfreien Gewinn beim Verkauf. Sie finanzieren dem Eigentümer den Gewinn und zahlen auch noch laufend Steuern drauf. Anders verhält es sich bei Kosten, die tatsächlich während der Mietzeit durch die Mieter anfallen: Müllgebühren, Wasser, Strom, etc. Alle diese Kosten, die im Vergleich zum Leerstand tatsächlich durch die Mieter verursacht werden, können und sollen von ihnen auch bezahlt werden.

Die Herausnahme der Grundsteuer aus der Betriebskostenverordnung wäre ein einfacher und für die Kommunen ein kostenloser Weg um alle Mieterinnen und Mieter spontan zu entlasten. Stattdessen wird mit der Mietpreisbremse am Problem herumgedoktert und Wohnraum für Besserverdienende günstiger gemacht. Klientelpolitik eben.

 

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